Mittwoch, 13. März 2013

Astrid Lulling aus Strassburg zur Reform der GAP: Trotz des Drucks der ökolobby bleibt das EP standhaft

Strassburg, den 13. März 2013 Am 12. Oktober 2011 hatte die EU-Kommission eine Reihe von Vorschlägen zur Reform der GAP nach 2013 vorgelegt. Diese Vorschläge stellten eine Folgemaßnahme zur Mitteilung der Kommission über die GAP bis 2020 dar, die breit gefasste Politikoptionen enthielt, um die künftigen Herausforderungen für die Landwirtschaft und ländliche Gebiete zu bewältigen und die Ziele für die GAP – rentable Nahrungsmittelerzeugung, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Maßnahmen zum Klimaschutz sowie ausgewogene territoriale Kohäsion – umzusetzen. Die Abstimmung im AGRI-Ausschuss ergab, eine Unterstützung für zielorientiertere und gleichmäßigere Verteilung von Direktzahlungen. Umweltmaßnahmen sollen verpflichtend aber flexibel gestaltet, und Junglandwirte gefördert werden. Astrid Lulling, Europaabgeordnete für Luxemburg, hat wie folgt im Plenum zur Reform der GAP Stellung genommen: "Der Agrarausschuss im Europaparlament hat die Vorschläge der Kommission zu vernünftigen Kompromissen verarbeitet. Auch ich bin mit einigen Details noch nicht ganz im Reinen, doch das ist bei einem Kompromiss die Regel. Ich bin entsetzt über die Desinformation und den Unverstand der Einpeitscher von Nichtregierungsorganisationen, auf die leider viele Politiker, auch in diesem Haus, hereinzufallen drohen, weil sie Angst vor ihren verwerflichen Erpressungsmethoden haben, denen wir seit ein paar Wochen und besonders in dieser Woche auch hier ausgesetzt sind. Wir brauchen einen gesunden Mix aus Biolandwirten und konventionellen Landwirten, womit ich nicht sagen will, dass die konventionellen Landwirte keine Anstrengungen in Sachen Umweltschutz leisten sollten. Ein Greening der GAP macht in einigen Regionen Europas sicherlich Sinn. Nicht jeder Mitgliedstaat kann oder will die Finanzmittel für regional oder national spezifische Agrarumweltprogramme aufbringen und betreibt auch keine gesunde Fruchtfolge. Greening ist aber unsinnig auf Flächen auf den Biolandwirtschaft betrieben wird oder ausgeklügelte Agrarumweltprogramme laufen, weil dies eine doppelte Begrünung wäre, welche die Musterschüler in Sachen Umweltschutz bestrafen würde. Auch was die "Ecological focus area" angeht muss ich der Grünen Lobby widersprechen. Falls wir den Fehler begehen würden, 7% oder mehr EFA vorzuschreiben, müssten ohne Zweifel Flächen aus der Produktion genommen werden. Folglich müssten wir zusätzliche Lebensmittel importieren, was die Lebensmittelpreise, vor allem in Entwicklungsländern explodieren ließe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies die Absicht von Greenpeace, Caritas und co ist. Was die Neufestlegung der benachteiligten Gebiete angeht, stehe ich hinter dem gefundenen Kompromiss, der einen neuen, augereiferten legislativen Vorschlag von der Europäischen Kommission fordert. Die vorgeschlagenen Grenzwerte der bio-physikalischen Kriterien sind in dieser Form nicht flächendeckend anwendbar. Zu den Pflanzrechten im Weinbau muss ich sagen, dass ich entrüstet war zu erfahren, dass die irische Rats-Präsidentschaft schon am Auslaufen der Pflanzrechte-Reglung tüftelt. Das Europaparlament ist klar für den Erhalt der Pflanzrechte und Kommission und Rat müssen sich bewusst sein, dass wir von unserem vollen Mitentscheidungsrecht Gebrauch machen werden. Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik muss es bleiben sicherzustellen, dass es in der EU noch genügend Männer und Frauen gibt, die bereit sind, in der Landwirtschaft zu arbeiten, um die Versorgungssicherheit der 500 Millionen Menschen mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln zu garantieren. Nicht die Gemeinsame Agrarpolitik kostet zuviel, wenn es sie nicht gäbe, wären die sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen Konsequenzen für die EU unbezahlbar. Ce n'est pas la politique agricole commune qui coûte, ce serait son absence."

Dienstag, 12. März 2013

Explication de vote d'Astrid Lulling au sujet des rapports Gauzès et Fereira sur la gouvernance économique ("two-pack"):

Strasbourg, le 12 mars 2013 "Le 2 pack constitue un progrès mais le cadre juridique entourant l'euro doit être revu afin qu'il devienne lisible, transparent et compréhensible" L'adoption de ces deux règlements sur la gouvernance économique constitue un pas important vers le renforcement d'une discipline budgétaire dont le non-respect par les Etats membres a fragilisé durablement la zone euro. En matière de surveillance budgétaire, il est indispensable que la Commission européenne dispose de pouvoirs d'injonction vis-à-vis d'Etats membres qui ne respectent pas leur engagement. Pour autant, je m'interroge sur l'illisibilité croissante du cadre législatif et juridique qui entoure la monnaie unique. A force d'avoir revu itérativement le Pacte de stabilité, d'y avoir ajouté le "six pack", puis maintenant le "two-pack", la zone euro s'est doté d'un magma de règles incompréhensibles. Avec en outre la mise oeuvre prochaine du traité fiscal qui est de nature intergouvernementale, la confusion est à son comble. Or la refondation de la zone euro implique au contraire des règles simples, transparentes et surtout compréhensibles pour nos concitoyens. L'exercice d'un droit de veto par les institutions européennes à l'encontre de budgets nationaux déséquilibrés ou défaillants s'imposera à brève échéance. Contrairement à ce que préconisent les bancs de la gauche de cette assemblée, des outils nouveaux comme les fonds de rédemption ou les "euro-bonds" ne pourront être mis en place qu'à partir du moment où les Etats membres auront abandonnés leur souveraineté budgétaire. Faire croire le contraire, n'est qu'un leurre.