Mittwoch, 13. März 2013
Astrid Lulling aus Strassburg zur Reform der GAP: Trotz des Drucks der ökolobby bleibt das EP standhaft
Strassburg, den 13. März 2013
Am 12. Oktober 2011 hatte die EU-Kommission eine Reihe von Vorschlägen zur Reform der GAP nach 2013 vorgelegt. Diese Vorschläge stellten eine Folgemaßnahme zur Mitteilung der Kommission über die GAP bis 2020 dar, die breit gefasste Politikoptionen enthielt, um die künftigen Herausforderungen für die Landwirtschaft und ländliche Gebiete zu bewältigen und die Ziele für die GAP – rentable Nahrungsmittelerzeugung, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Maßnahmen zum Klimaschutz sowie ausgewogene territoriale Kohäsion – umzusetzen.
Die Abstimmung im AGRI-Ausschuss ergab, eine Unterstützung für zielorientiertere und gleichmäßigere Verteilung von Direktzahlungen. Umweltmaßnahmen sollen verpflichtend aber flexibel gestaltet, und Junglandwirte gefördert werden.
Astrid Lulling, Europaabgeordnete für Luxemburg, hat wie folgt im Plenum zur Reform der GAP Stellung genommen:
"Der Agrarausschuss im Europaparlament hat die Vorschläge der Kommission zu vernünftigen Kompromissen verarbeitet.
Auch ich bin mit einigen Details noch nicht ganz im Reinen, doch das ist bei einem Kompromiss die Regel.
Ich bin entsetzt über die Desinformation und den Unverstand der Einpeitscher von Nichtregierungsorganisationen, auf die leider viele Politiker, auch in diesem Haus, hereinzufallen drohen, weil sie Angst vor ihren verwerflichen Erpressungsmethoden haben, denen wir seit ein paar Wochen und besonders in dieser Woche auch hier ausgesetzt sind.
Wir brauchen einen gesunden Mix aus Biolandwirten und konventionellen Landwirten, womit ich nicht sagen will, dass die konventionellen Landwirte keine Anstrengungen in Sachen Umweltschutz leisten sollten.
Ein Greening der GAP macht in einigen Regionen Europas sicherlich Sinn. Nicht jeder Mitgliedstaat kann oder will die Finanzmittel für regional oder national spezifische Agrarumweltprogramme aufbringen und betreibt auch keine gesunde Fruchtfolge.
Greening ist aber unsinnig auf Flächen auf den Biolandwirtschaft betrieben wird oder ausgeklügelte Agrarumweltprogramme laufen, weil dies eine doppelte Begrünung wäre, welche die Musterschüler in Sachen Umweltschutz bestrafen würde.
Auch was die "Ecological focus area" angeht muss ich der Grünen Lobby widersprechen. Falls wir den Fehler begehen würden, 7% oder mehr EFA vorzuschreiben, müssten ohne Zweifel Flächen aus der Produktion genommen werden. Folglich müssten wir zusätzliche Lebensmittel importieren, was die Lebensmittelpreise, vor allem in Entwicklungsländern explodieren ließe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies die Absicht von Greenpeace, Caritas und co ist.
Was die Neufestlegung der benachteiligten Gebiete angeht, stehe ich hinter dem gefundenen Kompromiss, der einen neuen, augereiferten legislativen Vorschlag von der Europäischen Kommission fordert. Die vorgeschlagenen Grenzwerte der bio-physikalischen Kriterien sind in dieser Form nicht flächendeckend anwendbar.
Zu den Pflanzrechten im Weinbau muss ich sagen, dass ich entrüstet war zu erfahren, dass die irische Rats-Präsidentschaft schon am Auslaufen der Pflanzrechte-Reglung tüftelt. Das Europaparlament ist klar für den Erhalt der Pflanzrechte und Kommission und Rat müssen sich bewusst sein, dass wir von unserem vollen Mitentscheidungsrecht Gebrauch machen werden.
Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik muss es bleiben sicherzustellen, dass es in der EU noch genügend Männer und Frauen gibt, die bereit sind, in der Landwirtschaft zu arbeiten, um die Versorgungssicherheit der 500 Millionen Menschen mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln zu garantieren.
Nicht die Gemeinsame Agrarpolitik kostet zuviel, wenn es sie nicht gäbe, wären die sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen Konsequenzen für die EU unbezahlbar.
Ce n'est pas la politique agricole commune qui coûte, ce serait son absence."
Dienstag, 12. März 2013
Explication de vote d'Astrid Lulling au sujet des rapports Gauzès et Fereira sur la gouvernance économique ("two-pack"):
Strasbourg, le 12 mars 2013
"Le 2 pack constitue un progrès mais le cadre juridique entourant l'euro doit être revu afin qu'il devienne lisible, transparent et compréhensible"
L'adoption de ces deux règlements sur la gouvernance économique constitue un pas important vers le renforcement d'une discipline budgétaire dont le non-respect par les Etats membres a fragilisé durablement la zone euro. En matière de surveillance budgétaire, il est indispensable que la Commission européenne dispose de pouvoirs d'injonction vis-à-vis d'Etats membres qui ne respectent pas leur engagement.
Pour autant, je m'interroge sur l'illisibilité croissante du cadre législatif et juridique qui entoure la monnaie unique. A force d'avoir revu itérativement le Pacte de stabilité, d'y avoir ajouté le "six pack", puis maintenant le "two-pack", la zone euro s'est doté d'un magma de règles incompréhensibles. Avec en outre la mise oeuvre prochaine du traité fiscal qui est de nature intergouvernementale, la confusion est à son comble.
Or la refondation de la zone euro implique au contraire des règles simples, transparentes et surtout compréhensibles pour nos concitoyens. L'exercice d'un droit de veto par les institutions européennes à l'encontre de budgets nationaux déséquilibrés ou défaillants s'imposera à brève échéance.
Contrairement à ce que préconisent les bancs de la gauche de cette assemblée, des outils nouveaux comme les fonds de rédemption ou les "euro-bonds" ne pourront être mis en place qu'à partir du moment où les Etats membres auront abandonnés leur souveraineté budgétaire. Faire croire le contraire, n'est qu'un leurre.
Mittwoch, 23. Januar 2013
Der Karren steckt noch mit einem Rad im Dreck doch unsere Zugrichtung stimmt!
Astrid Lulling zur Abstimmung über die Reform der GAP im Agrarausschuss des Europaparlaments:
Der Karren steckt noch mit einem Rad im Dreck doch unsere Zugrichtung stimmt!
Die Vorschläge der europäischen Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik halten Landwirte und Europaparlament seit schon fast 10 Monaten in Atem. Die Vorschläge der Kommission zur ländlichen Entwicklung, Direktbeihilfen für Landwirte sowie der einheitlichen Marktordnung sahen unter anderm inakzeptabele Umverteilungen der Finanzmittel sowie unumsetzbare neue Umweltvorschriften die der Vielfaltigkeit der europäischen Landwirtschaft keine Rechnung trugen vor.
Um auch weiterhin 100% ihrer dringend benötigten Direktbeihilfen zu bekommen, die bei uns in Luxemburg bekanntlich von der Produktion entkoppelt sind, sollten die Landwirte zusätzliche sogenannte Begrünungsmaßnahmen einhalten.
Auf dem bewirtschafteten Ackerland sollten mindestens drei verschiedene Kulturen angebaut werden wovon die Kleinste nicht weniger als 5% und die Größte nicht mehr als 70% der betrieblichen Ackerfläche darstellen dürfte.
Dauergrünland, so wie es 2014 flächenmäßig erhoben werden wird, muss erhalten werden. Hiermit dürften wir in Luxemburg keine Probleme bekommen.
7% der Ackerfläche sollten in "ökologische Pufferzonen" umgewandelt werden. Auch wenn Luxemburg einige Hecken und Randstreifen in diese 7% miteinrechnen hätte können, hätten trotzdem noch mehr als 2000 Hektar still gelegt werden müssen. Bei einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 59ha in Luxemburg wären somit theoretisch bei uns mehrere Dutzend Betriebe verschwunden.
Die Auwirkungen auf die Lebensmittelpreise, nicht nur bei uns sondern vor Allem in Entwicklungsländern, wären verhehrend gewesen. Die im Europapralement verhandelten und geschnürrten Kompromisse reichen zwar noch nicht aus um Entwarnung zu geben doch die Fortschritte gehen ganz klar in die richtige Richtung. Astrid Lulling zum Analss der Abstimmung der Reformvorschläge im Landwirtschaftsausschuss des EP folgende Erklärungen ab:
„Den explosivsten Vorschlag der Kommission, dem sogenannten Greening der Direktbeihilfen, konnten wir mit unseren Änderungsanträgen und den fraktionsübergreifenden Kompromissen entschärfen. Das Greening macht in einigen Ländern sicherlich Sinn denn nicht jeder Mitgliedsstaat kann flächendeckende Agrarumweltprogramme wie Deutschland, Österreich oder Luxemburg vorweisen.
Die europäsche Kommission genau so wie der Berichterstatter des EP zu den Direktbeihilfen, der Portugiese Capoulas Santos wollten die Anstrengungen der Musterschüler im Bereich Umwelt nicht anrechnen.
Es freut mich daher ausserordentlich dass mein Vorschlag der vorsieht dass Betriebe die an flächendeckenden Agrarumweltprogrammen teilnehmen als „Green by definition“ eingestuft werden sollen und somit genau wie die Biobetriebe vom Greening befreit sein sollen.
Auch mein zweiter Vorschlag, der vorsieht dass auf den 7% Umweltvorrangsflächen nicht unbedinngt stillgelegt werden muss, sondern dass hier auch Stickstoff-bindende Futterpflanzen wie zum Beispiel Leguminosen angebaut werden dürfen, wurde zurückbehalten und heute im Agrarausschuss durchgewunken. Somit muss niemand seine wertvollen Ackerflächen stilllegen und wir verringern unsere Abhängigkeit von Soya Importen aus Lateinamerika.
Wenn wir diese Vorschläge jetzt auch noch im Plenum des EP durchbekommen, dürften wir eine starke Verhandlungsposition für den Trilog zwichen EP,Rat und Kommission haben.
Ein anderer Punkt der mir allerdings noch mehr Kopfzerbrechen bereitet ist die Neuberechnung der benachteiligten Gebiete anhand von 8 bio-physikalischen Kriterien. Die von der Kommission vorgeschlagenen Kriterien können nicht 1 zu 1 auf Luxemburg umgesetzt werden. Zu den ersten Simulationen die Luxemburg der Kommission übermittelte, wollte diese keine klare Zusage geben. Glüclicherweise sind wir nicht die einzigen und wir konnten uns somit für ein Verlängern der aktuellene Kriterien ausprechen. Die Kommission soll zu diesem Punkt dann auch bis 2015 einen neuen legislativ Vorschlag ausarbeiten. Wir hoffen dass die Landwirtschaftsminister im Rat uns in diesem Punkt folgen werden.“
Der Bericht des Agrarausschusses muss im März noch die Hürde der Abstimmung im Plenum des EP nehmen bevor dann voraussichtlich im Mai eine Übereinkunft im Trilog zwichen Europaparlament, Ministerrat und Kommission gefunden werden soll.
Donnerstag, 13. Dezember 2012
à propos du calendrier 2012 et 2013 des sessions parlementaires:
Arrêt de la Cour de justice de l'Union européenne à propos du calendrier 2012 et 2013 des sessions parlementaires:
Astrid Lulling se réjouit de la décision limpide et sans appel de la CJUE et remet en cause la propension du Parlement à outrepasser ses compétences
"L'arrêt de ce jour constitue pour moi un motif de satisfaction à plus d'un titre. L'annulation des calendriers 2012 et 2013 est la suite logique d'un viol manifeste des dispositions du traité. Il est heureux que la CJUE insiste sur l'intangibilité de celles-ci, quand bien même une majorité de députés se laissent aller à de bas calculs politiciens.
J'exprime aussi ma satisfaction que le Luxembourg ait soutenu la République française dans cette affaire et ait obtenu gain de cause avec elle. Il ne s'agit pas en l'occurrence de la défense d'intérêts particuliers, mais de celle de la primauté du droit, qui elle seule peut garantir l'acquis de l'Union européenne.
En ce qui concerne le Parlement européen, je noterai que ce désaveu cinglant du point du vue institutionnel intervient trois semaines après l'épisode pénible de la nomination de M. Mersch, où une majorité de parlementaires avait foulé au pied "l'esprit des lois." Obnubilés par un sentiment de toute-puissance, de trop nombreux députés estiment pouvoir s'affranchir de toutes les règles. Or, le Parlement européen se doit en premier d'adopter un comportement irréprochable plutôt que de faire la leçon à la terre entière.
En ce sens, l'arrêt de ce jour revêt une importance particulière. Il contribuera à remettre à sa place une majorité de l'assemblée parlementaire qui a tendance depuis quelques mois à se permettre trop de libertés et qui ce faisant faillit à sa mission première."
Astrid Lulling
Mittwoch, 12. Dezember 2012
Zum Schutz von Tieren beim Transport: Acht Stunden sollen reichen!
Astrid Lulling in Strassburg zum Schutz von Tieren beim Transport:
Acht Stunden sollen reichen!
Im November 2011 veröffentlichte die Kommission einen Bericht über die Auswirkungen einer Verordnung betreffend den Schutz von Tieren beim Transport, so wie dies Artikel 32 dieser Verordnung vorsieht. Die wichtigsten Schlussfolgerungen sind, dass sich die Verordnung positiv auf das Wohlbefinden der Tiere beim Transport ausgewirkt hat, dass die Verordnung keine Folgen für das Volumen des innergemeinschaftlichen Handels mit lebenden Tieren hatte und dass die Durchsetzung nach wie vor eine große Herausforderung darstellt.
Der Bericht des Europaparlaments hierzu unterstreicht die Notwendigkeit einer wirksamen und einheitlichen Einführung und Durchsetzung der geltenden EU-Rechtsvorschriften für den Transport von Tieren in allen Mitgliedstaaten, wobei gleichzeitig verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorzusehen wären. Bis 2014 sollte ein Vorschlag zur Schaffung eines EU-weiten gemeinsamen Rahmens für die Datenerhebung und -kontrolle mittels Satellitennavigation von der EU-Kommission vorgelegt werden.
Tiere sollten auch grundsätzlich möglichst nah am Ort der Tierzucht geschlachtet werden, auch sollten die Rechtsvorschriften der EU im Bereich der Hygiene die Entwicklung mobiler oder kleiner regionaler Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe nicht behindern.
Die Luxemburger Europaabgeordnete gab zu diesem Thema gelegentlich der Straßburger Plenartagung des Europäischen Parlaments folgende Erklärung ab:
"Wir fordern eine Überarbeitung der Verordnung Nr. 1/2005 auf der Grundlage der von der EFSA veröffentlichten jüngsten wissenschaftlichen Daten im Hinblick auf die Einführung von Verbesserungen bei den Bedingungen, unter denen die Tiere transportiert werden.
Ein Schlüsselpunkt für mich ist ebenfalls die Transportdauer von Schlachttieren. Auch wenn ich grundsätzlich der Meinung bin dass es nicht so sehr auf die Dauer des Transports sondern auf die Transportbedingungen für Tiere ankommt, bin ich der Überzeugung, dass der Transport von Schlachtvieh auf acht Stunden begrenzt werden sollte.
Wir würden somit nicht nur zum Tierschutz beitragen sondern ebenfalls die regionale Schlachtung und Vermarktung von Fleischprodukten fördern. Ein Schlachthof in Luxemburg kann nur schwer mit einer Schlachtfabrik in Ostdeutschland konkurrieren. Der unqualifizierte Mindestlohn in Luxemburg liegt bei über 1800 Euro, in Deutschland gibt es gar keinen Mindestlohn."
Sonntag, 9. Dezember 2012
"European Young Farmers Congress" - Das Europaparlament setzt auf den Einfallsreichtum der Junglandwirte
Europa verfügt, glücklicher Weise, über eine produktive Landwirtschaft die uns mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln versorgt und die gleichzeitig die umweltverträglichste und nachhaltigste Landwirtschaft der Welt ist.
Die gemeinsame europäische Agrarpolitik durchlebt derzeit allerdings turbulente Zeiten. Ratspräsident Van Rompuy hat Einschnitte im Agrarhaushalt von über 20 Milliarden Euro für die nächsten 7 Jahre in Aussicht gestellt. Agrar-Kommissar Dacian Ciolos fordert in seinen legislativ Vorschlägen zur Reform der GAP zusätzliche Umweltauflagen die, besonders in Länder die in diesem Bereich schon vorbildlich sind, den Produzenten erhebliche Schwierigkeiten bereiten würden. Düstere Aussichten, die abschreckend auf diejenigen wirken, die sich ins Abenteuer Landwirtschaft wagen.
"Nur noch 6% der Landwirte in Europe sind jünger als 35 Jahre während 30% älter als 65 sind. Wenn wir also auch noch in Zukunft ausreichend und qualitativ hochwertige Lebensmittel produzieren wollen, dürfen wir bei den Junglandwirten nicht sparen" so die Europaabgeordnete Astrid Lulling bei ihrer Ansprache anlässlich des 1. Europäischen Kongresses für Junglandwirte im Europaparlament in Brüssel.
Auf Einladung von Astrid Lulling und unter der Leitung ihres Mitarbeiters Christophe Hansen, nahm eine Delegation von 8 Luxemburger Junglandwirten am Kongress mit über 350 Teilnehmern teil.
Im Rahmen der Konferenz wurde auch ein Wettbewerb für die innovativsten europäischen Junglandwirte organisiert. 67 Kandidaturen aus 16 EU-Mitgliedstaaten, unter ihnen auch die der Luxemburger Christian Hahn (Rodt), Guy Wester (Alzingen) und Andy Kayser (Noertrange) waren eingegangen. Die Preise gingen bei diesem ersten Anlauf des "European Young Farmers Congress" an Vertreter aus Bulgarien, Österreich, Portugal und Spanien.
(Unser Bild zeigt Astrid Lulling mit der Luxemburger Delegation)
Sonntag, 2. Dezember 2012
La mise en place d'une taxe sur les transactions financières?
La commission des Affaires économiques et monétaires autorise la procédure de coopération renforcée pour la mise en place d'une taxe sur les transactions financières, malgré le flou entretenu sur le projet
Ce jeudi 29 novembre, la commission ECON a autorisé à une assez large majorité le recours à la procédure d'une coopération renforcée pour la mise en place d'une taxe sur les transactions financières. Suite à une déclaration d'intention d'onze Etats membres, la Commission a déposé une demande d'autorisation en ce sens. L'approbation du Parlement européen est nécessaire pour que le Conseil puisse statuer en la matière.
Rapporteur fictif pour le groupe PPE, Astrid Lulling n'a jamais caché ses réserves, même si elle s'est pliée à la volonté majoritaire exprimée par les députés de son groupe. Lors des discussions en commission, elle a souligné combien il était regrettable que le Parlement européen se borne à donner un accord sur le principe sans disposer d'un avant-projet de texte de la Commission:
"Le commissaire Semeta a répété que la proposition qui sera faite par la Commission se baserait en très grande partie sur la proposition initiale de 2011. Or celle-ci introduisait une extraterritorialité assez large pour éviter, disait-on, une délocalisation des opérations financières.
Cette logique prévaudra a fortiori à l'intérieur de l'Union européenne. Mais quelle sera l'étendue exacte de cette "extraterritorialité", nous n'en savons rien?
Cela dépendra des propositions et des négociations. Les travaux seront compliqués, mais ne faisons pas comme si seuls les Etats membres volontaires seront concernés. Cela n'est pas vrai: si un institut financier d'un Etat membre extérieur à la coopération renforcée effectue une opération sur une valeur provenant d'un Etat membre qui fait le jeu de la coopération renforcée, il y a fort à parier que la taxe sera exigible, de même que lorsqu'il effectue une opération avec un institut qui aura son siège dans cette même zone.
Le problème demande à être posé en toute transparence. C'est aussi pour cela que j'ai regretté que la demande d'autorisation ne soit pas accompagnée au moins d'un avant-projet de texte.
Nous aurions pu juger en connaissance de cause. Manifestement certains ont intérêt à cultiver un certain mystère. Cela n'est pas sain et pourrait réserver son lot de mauvaises surprises."
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