Die Bodenschutzrichtlinie, eine weitere Doppelreglung und mehr unnötige Bürokratie!
Das europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung vom 14. November über den Bericht zu einer Richtlinie für Bodenschutz abgestimmt. Die luxemburger Europaabgeordnete Astrid Lulling hat nach der Abstimmung im Plenum folgende Erklärung abgegeben:
"Gesunde Böden sind die Grundlage von Reichtum und Gesundheit und müssen daher geschützt werden. Feststeht, dass wir mit dem jetzigen Bodenzustand in der EU nicht überall zufrieden sein können.
Es geht jedoch in die falsche Richtung, das Problem auf europäischer Ebene regeln zu wollen.
Die Böden, die durch die IVU (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und FFH (Fauna-Flora-Habitat) Richtlinien bereits geschützt sind, wandern nicht von einem Land ins andere, was allerdings für Wasser als möglicher Faktor für Bodeverschmutzung nicht gilt. Doch auch in diesem Bereich bestehen bereits die Wasserrahmenrichtlinie und die Grundwasserrichtlinie. Wenn wir zu diesem Rahmen noch die Bodenschutzrichtlinie hinzufügen, führt dies zu einer Doppelreglung und zu einem deutlich höheren Bürokratieaufwand den keiner will.
Die Methode der offenen Koordinierung und der Erfahrungsaustausch über beste Praxis zwischen den Mitgliedstatten ist der richtige Ansatz. Eine gemeinsame Rahmenrichtlinie zum Bodenschutz macht den zweiten Schritt vor dem ersten und verhindert somit, dass Staaten ohne Gesetzgebung von Ländern mit guter Praxis lernen können. Es darf nicht sein, dass Länder, die bereits eine vorbildliche Gesetzgebung haben (9 Mitgliedsstaaten), ihr ganzes Staatsgebiet, Kosten intensiv, erneut auf eventuelle Risikogebiete untersuchen müssen.
Ich habe versucht bei der Abstimmung Schadensbegrenzung zu betreiben. Das ist mir leider nicht gelungen. Deshalb konnte ich nicht für den Bericht stimmen. Ich will unseren Landwirten noch in die Augen schauen können."
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