Mittwoch, 12. Dezember 2012

Zum Schutz von Tieren beim Transport: Acht Stunden sollen reichen!

Astrid Lulling in Strassburg zum Schutz von Tieren beim Transport: Acht Stunden sollen reichen! Im November 2011 veröffentlichte die Kommission einen Bericht über die Auswirkungen einer Verordnung betreffend den Schutz von Tieren beim Transport, so wie dies Artikel 32 dieser Verordnung vorsieht. Die wichtigsten Schlussfolgerungen sind, dass sich die Verordnung positiv auf das Wohlbefinden der Tiere beim Transport ausgewirkt hat, dass die Verordnung keine Folgen für das Volumen des innergemeinschaftlichen Handels mit lebenden Tieren hatte und dass die Durchsetzung nach wie vor eine große Herausforderung darstellt. Der Bericht des Europaparlaments hierzu unterstreicht die Notwendigkeit einer wirksamen und einheitlichen Einführung und Durchsetzung der geltenden EU-Rechtsvorschriften für den Transport von Tieren in allen Mitgliedstaaten, wobei gleichzeitig verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorzusehen wären. Bis 2014 sollte ein Vorschlag zur Schaffung eines EU-weiten gemeinsamen Rahmens für die Datenerhebung und -kontrolle mittels Satellitennavigation von der EU-Kommission vorgelegt werden. Tiere sollten auch grundsätzlich möglichst nah am Ort der Tierzucht geschlachtet werden, auch sollten die Rechtsvorschriften der EU im Bereich der Hygiene die Entwicklung mobiler oder kleiner regionaler Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe nicht behindern. Die Luxemburger Europaabgeordnete gab zu diesem Thema gelegentlich der Straßburger Plenartagung des Europäischen Parlaments folgende Erklärung ab: "Wir fordern eine Überarbeitung der Verordnung Nr. 1/2005 auf der Grundlage der von der EFSA veröffentlichten jüngsten wissenschaftlichen Daten im Hinblick auf die Einführung von Verbesserungen bei den Bedingungen, unter denen die Tiere transportiert werden. Ein Schlüsselpunkt für mich ist ebenfalls die Transportdauer von Schlachttieren. Auch wenn ich grundsätzlich der Meinung bin dass es nicht so sehr auf die Dauer des Transports sondern auf die Transportbedingungen für Tiere ankommt, bin ich der Überzeugung, dass der Transport von Schlachtvieh auf acht Stunden begrenzt werden sollte. Wir würden somit nicht nur zum Tierschutz beitragen sondern ebenfalls die regionale Schlachtung und Vermarktung von Fleischprodukten fördern. Ein Schlachthof in Luxemburg kann nur schwer mit einer Schlachtfabrik in Ostdeutschland konkurrieren. Der unqualifizierte Mindestlohn in Luxemburg liegt bei über 1800 Euro, in Deutschland gibt es gar keinen Mindestlohn."

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