Donnerstag, 30. Januar 2014
Astrid Lulling, Europaabgeordnete, zur Tabakproduktrichtlinie: So nicht!
Astrid Lulling, Europaabgeordnete, zur Tabakproduktrichtlinie: So nicht!
Am 22. Januar hat der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des europäischen Parlaments einer Revision der sogenannten Tabakrichtlinie zugestimmt, die in einem Trilog mit der EU-Kommission und der litauischen Ratspräsidentschaft ausgehandelt wurde.
Dieser Text enthält handwerkliche Fehler, die zu Rechtsunsicherheit und bedeutenden Umsetzschwierigkeiten führen werden. Zum Beispiel sollen auf der Vorderseite eines Pakets Feinschnitt-Zigarettentabak Warnhinweise in der Größe von 115% dieser Vorderseite aufgedrückt sein. Diese unmögliche Forderung ergibt sich daraus, dass sowohl ein kombinierter Text-Bild Warnhinweis in der Größe von 65% als auch zusätzlich der Standard-Text Warnhinweis in der Größe von 50% der Vorderseitenfläche aufgedruckt werden müssen. Obwohl die Ausschussmitglieder wussten, dass dieser Text unmöglich umzusetzen ist, haben sie mit großer Mehrheit (49 dafür, 7 dagegen und 4 Enthaltungen) zugestimmt und sich damit getröstet, dass die EU-Kommission diesen Fehler in einem demokratisch unkontrollierbaren Durchführungsrechtsakt ausmerzen wird. Dass das Ergebnis dann die vom Parlament eindeutig abgelehnte und rechtlich nicht vertretbare Einheitsverpackung sein dürfte, die nur noch aus Warnhinweisen besteht, interessiert diese Parlamentarier nicht.
Dieser faule Trilogkompromiss enthält auch noch andere Änderungen, die insbesondere die Klein- und Mittelbetriebe finanziell nicht schultern können, da sie neue Maschinen ausschaffen müssten, so dass z.B. in Luxemburg bei Heintz van Landewyck hunderte Arbeitsplätze gefährdet sind. Das sind in der Mehrheit Arbeitsplätze von unqualifizierten alleinerziehenden Frauen, für die es auf dem Arbeitsmarkt keine Alternativen gibt. Dem kann Astrid Lulling nicht zustimmen. Natürlich freuen sich die großen Zigarettenkonzerne darüber, dass sie mit diesen Vorschriften die Konkurrenz der Klein- und Mittelbetriebe mit ihren Nischenprodukten loswerden.
Auch Zigarrenherstellern droht Ungemach. Sie müssen nun auf der Innenseite der Zigarrenkiste Warnhinweise anbringen, natürlich in der Sprache des Landes, in dem die Produkte verkauft werden. Abgesehen von der Tatsache, dass es unsinnig ist, im Innern einer Verpackung vor dem Produkt zu warnen, was der Käufer erst sehen kann, wenn er das Produkt schon gekauft hat, wirft diese Vorschrift ebenfalls die Frage nach der praktischen Umsetzbarkeit auf. Auch Zigarren werden auf Vorrat produziert und verpackt. Erst später entscheidet sich, in welches Land sie verkauft werden. Die großenteils sehr kleinen Herstellerbetriebe werden also gezwungen sein, jede Verpackung erneut zu öffnen und von Hand landessprachliche Warnhinweise anzubringen. Auch dadurch entstehen Kosten, welche die Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere der Klein- und Mittelbetriebe, beeinträchtigen werden.
Schließlich enthält dieser faule Kompromiss auch Vorschriften, welche riskieren, die E-Zigarette vom Markt wegzuregulieren. Damit wäre dieses gesundheitlich weniger gefährliche Umstiegsprodukt für Raucher verschwunden. Dann würden sich nicht nur die Zigarettenkonzerne freuen, sondern auch die Pharmaindustrie, weil die E-Zigarette keine Konkurrenz mehr wäre für die von ihnen verkauften Raucher-Entwöhnungsprodukte.
Aufgrund dieser drei Beispiele ist die Luxemburger Europaabgeordnete Astrid Lulling, die dem Umweltausschuss nicht angehört, der Auffassung, dass das Europäische Parlament im Plenum einem solchen Text nicht zustimmen sollte, der insbesondere Klein- und Mittelbetrieben an den Kragen geht und Arbeitsplätze kaputt macht, ohne dass dadurch Raucher zu rauchen aufhören. Außerdem riskiert eine solche europäische Gesetzgebung, dass noch mehr illegale Tabakimporte ohne Steuern die E.U. überschwemmen.
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