Strassburg, den 21. Mai 2008
Astrid Lulling zum Fortschrittsbericht über die Türkei 2007: Wer den Weinkonsum verbieten will, hat in der EU nichts verloren!
In seiner Mai Plenarsitzung hat das europäische Parlament über den Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten zum Fortschrittsbericht über die Türkei abgestimmt. Der Bericht wurde mit einer überwältigenden Mehrheit von 467 Stimmen bei nur 62 Gegenstimmen und 61 Endhaltungen, angenommen.
Der Bericht betont, dass eine ausgedehnte Miteinbeziehung der Zivilgesellschaft in diesem aufbauenden Prozess benötigt wird, um eine Übereinstimmung in Fragen der konstitutionellen Zukunft der Türkei zu erzielen. Somit müssen politische Parteien, ethnische und religiöse Minoritäten sowie alle Sozialpartner in Einklang gebracht werden.
Das europäische Parlament begrüßt die vom türkischen Parlament angenommen Änderungen von Artikel 301 des türkischen Strafgesetzes und erkennt an, dass dies ein erster Schritt in Richtung einer grundlegenden Reform ist. Zahlreiche unumgängliche Reformen lassen jedoch immer noch auf sich warten.
Astrid Lulling, Europaabgeordnete für Luxemburg, hat zu diesem Bericht folgende Stimmerklärung abgegeben:
"Ich habe dem Bericht unseres Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten zum Fortschrittsbericht über die Türkei 2007 zugestimmt.
Ich muss aber bezüglich der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei meinem Entsetzen darüber Ausdruck geben, was ich in einer sehr großen und seriösen Tageszeitung Deutschlands, "Die Welt" gelesen habe, nämlich, dass die Türkei die gern als Land des gemäßigten Islams dargestellt wird, ein Gesetz erlassen hat, das den Kauf und das offene Ausschenken von unter anderem von Wein im Glas verbietet.
Wein ist ein europäisches Kulturgut, das legal in der Mehrheit der Mitgliedstaaten hergestellt und in allen Mitgliedstaaten der EU verkauft und konsumiert werden darf.
Ich halte ein solches Gesetz für unvereinbar mit einer Vollmitgliedschaft in der EU. Alle legal hergestellten Produkte, und dazu gehört Wein, aber auch andere Alkoholika, sind Waren deren Freizügigkeit im Binnenmarkt zu gewährleisten ist. Außerdem verstößt dieses Verbot gegen die Antidiskriminierungs- Regeln der EU. Es darf also nicht sein, dass ein Land das die Freizügigkeit einer legal hergestellten Ware aus anderen Mitgliedstaaten beeinträchtigt, Vollmitglied der EU wird.
Allerdings wäre es sicher mit einer privilegierten Partnerschaft der Türkei mit der EU vereinbar, wenn sie denn der Meinung wäre, sie müsste aus religiösen Überlegungen, ein legales Produkt der EU diskriminieren.
Ministerpräsident Erdogan hat zugesagt, dass 2008 das Jahr der Reformen wird, die entscheidend sind, um aus der Türkei eine moderne Demokratie zu machen, die sich auf einen säkularen Staat und eine pluralistische Gesellschaft gründet.
Angesichts des Verbots der Türken Wein zu kaufen und im Glas zu konsumieren, muss ich fragen: "Words, idle words?" "
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