Astrid Lulling aus Straβburg zu der Reform der Arbeitszeitrichtlinie:
Für einen vernünftigen Kompromiss!
Das europäische Parlament stimmte in seiner Plenarsitzung in Straβburg in zweiter Lesung über seinen Bericht zu der Reform der Arbeitszeitrichtlinie ab.
Demnach soll die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt bleiben, nationale Ausnahmeregelungen sollen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Arbeitszeitrichtlinie auslaufen. Die Bereitschaftszeit soll als Arbeitszeit gewertet werden. Das Parlament muss der Richtlinie zustimmen, damit sie in Kraft treten kann.
Astrid Lulling, Europaabgeordnete für Luxemburg, hat zu diesem heiklen Thema folgende Stimmerklärung abgegeben:
"Es hat mich sehr viele Zeit und Kopfzerbrechen gekostet, um zu ergründen, welche die richtige Haltung sei, die ich zu dieser äußerst umstrittenen Arbeitszeitrichtlinie einnehmen sollte.
Als Europaparlamentarier wurden wir überflutet mit Stellungnahmen zu dem gemeinsamen Standpunkt der Regierungen vom 15. September, dem auch meine Regierung zugestimmt hat.
Viele Klein- und Mittelbetriebe haben uns gebeten, besonders in der jetzigen wirtschaftlichen Lage, der pragmatischen Lösung, zu der sich die Arbeitsminister durchgerungen haben, zu zustimmen.
Aber auch viele einzelne Arbeitnehmer und viele Berufsgruppen, wie z.B. die Schauspieler, wie die Feuerwehrverbände, haben an uns appelliert, es doch bei der pragmatischen Lösung der Minister zu belassen und ihnen das opt-out zu ermöglichen, um die flexiblen Arbeitszeitregelungen zu erhalten, die zu ihrer besonderen Tätigkeit passen.
Insbesondere die Gewerkschaften haben sich jedoch gegen diesen Pragmatismus ausgesprochen, mit der verständlichen Angst, dass heute, im 21. Jahrhundert, längere Arbeitszeiten möglich werden könnten als die 48 Stunden, auf die man sich nach dem 1. Weltkrieg 1919 in der Internationalen Arbeitsorganisation als maximale wöchentliche Arbeitszeit geeinigt hatte.
Dass die Bereitschaftszeiten von Ärzten und Pflegepersonal in Spitälern, wo sie ständig gefordert sind, anders zu bewerten sind als die Bereitschaft von Arbeitnehmern zu Hause, die eigentlich eine Rufbereitschaft ist, leuchtet auch ein.
Weil leider die Kluft zwischen denen, die nur im gemeinsamen Standpunkt ihr Seelenheil sehen, und denen, die ihn regelrecht verteufeln, heute unüberbrückbar erscheint, werde ich so abstimmen, dass es zu einem Schlichtungsverfahren kommen muss, denn nur so können wir einen vernünftigen, menschengerechten Kompromiss mit dem Ministerrat erzielen. Ich weiß, dass das wieder kostbare Zeit kosten wird. Aber nach den fast 5 Jahren, seit wir über diese Reform diskutieren, kommt es auf eine paar Monate mehr nicht mehr an."
Mittwoch, 17. Dezember 2008
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