Straßburg, den 15.01. 2008
Astrid Lulling zur Richtlinie betreffend Flughafenentgelten:
"Den Flughafen Luxemburg nicht diskriminieren!"
Das Europäische Parlament diskutierte in seiner Plenarsitzung in Strassburg einen Bericht seines Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr betreffend eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten.
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Beziehungen zwischen Flughafenbetreibern und Flughafennutzern neu zu definieren, indem eine vollkommene Transparenz, die Konsultation der Nutzer sowie die Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung bei der Berechnung von Entgelten, die von Nutzern erhoben werden, vorgeschrieben werden.
Was den Anwendungsbereich der Richtlinie angeht, so nahm der Ausschuss einen wie folgt lautenden Änderungsantrag an: „Diese Richtlinie findet Anwendung auf Flughäfen in einem Gebiet, auf das die Bestimmungen des EG-Vertrags anwendbar sind, die für den gewerblichen Verkehr geöffnet sind und jährlich mehr als 5 Millionen Fluggastbewegungen oder aber ein jährliches Gesamtaufkommen von mehr als 15 % der Fluggastbewegungen ihres Mitgliedstaates aufweisen.“
Das betrifft 67 Flughäfen in der Gemeinschaft, darunter den Flughafen Luxemburg, aber nicht die Flughäfen Frankfurt-Hahn und Brüssel-Charleroi, was eine offensichtliche Diskriminierung des Flughafen Luxemburg darstellt.
Die Luxemburger Europaabgeordnete Astrid Lulling hat deshalb im Plenum in Straßburg gegen diesen Bericht gestimmt und dazu die folgende Erklärung abgegeben:
" Ich habe diesem Bericht betreffend die Richtlinie zu Flughafenentgelten nicht zugestimmt weil das, was hier vorgeschlagen wird, zu einer unannehmbaren Diskriminierung des Flughafen Luxemburg führen wird. So kann man mit einem kleinen Land nicht umgehen. Die Anwendung der Richtlinie auf den Flughafen Luxemburg mit 1,6 Millionen Passagiern pro Jahr und die Nichtanwendung auf die direkten Konkurrenzflughäfen Frankfurt-Hahn oder Brüssel-Charleroi, welche über 3 Millionen Passagiere abfertigen, ist eine im Binnenmarkt unzumutbare Diskriminierung, nur weil eine nationale Grenze dazwischen liegt.
Nicht nationale Grenzen dürfen in diesem Fall ausschlaggebend sein, sondern objektive Kriterien, wenn es Zweck der Richtlinie sein soll, den eventuellen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung von Flughäfen zu unterbinden.
Bei kleineren Flughäfen, auch wenn sie der einzige eines Landes sind, ist ein solches Missbrauchsrisiko nicht gegeben, zumal weil die erwähnten Konkurrenzflughäfen, wo sich auch noch Billigflieger etabliert haben, in bequemer Reichweite liegen. Luxemburg ist so klein, dass man nach 30 Minuten Autofahrt in drei benachbarten Ländern ist.
Bei diesem Vorschlag handelt es sich um eine auferlegte Verletzung des Proportionalitätsprinzips, die so nicht hingenommen werden kann. Deshalb lehne ich diesen Vorschlag unter Protest ab."
Mittwoch, 16. Januar 2008
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