Donnerstag, 25. Februar 2010

Bio-Wein-Verordnung darf nicht diskriminieren

Astrid Lulling verlangt von der E.U. - Kommission:


Bio-Wein-Verordnung darf nicht diskriminieren!


In ihrer Straβburg - Sitzung im Februar hat die Intergruppe Wein - Tradition und qualitative Ernährung, unter dem Vorsitz der Europaabgeordneten Astrid Lulling, mit Berufsvertretern über Durchführungsbestimmungen zur Verordnung aus 2007 betreffend Herstellung von Bio - Wein diskutiert. Die Weinproduzenten machen sich groβe Sorgen über die diesbezüglichen Absichten der E.U. - Kommission.


Astrid Lulling hat deshalb eine schriftliche Anfrage an die E.U. - Kommission gerichtet, um diesen Besorgnissen Ausdruck zu verleihen.


Zur Förderung des ökologischen Weinbaus in der EU sind rechtsverbindliche Bestimmungen zur Herstellung von Biowein unabdingbar.


Es muss jedoch gewährleistet sein, dass Bio / Öko-Wein in jeder Weinbau-Region, in jedem Jahr (auch unter extremen Witterungsverhältnissen) mit jeder zugelassenen Rebsorte und in jeder Betriebsstruktur (Familienbetrieb – Kellerei oder Genossenschaft) möglich ist.


Die Schwefelung von Wein muss eingeschränkt werden, sofern dies zum Schutz der Verbraucher erforderlich ist. Die Forderung nach niedrigen Grenzwerten dient jedoch keinesfalls dem Gesundheitsschutz. Im Gegenteil, eine unzureichende Schwefelung kann die Bildung gesundheitlich bedenklicher Stoffe, wie biogene Amine, begünstigen.


Zur Erreichung der gleichen Qualität und Lagerfähigkeit werden Bio- und herkömmliche Weine in der gleichen Weise geschwefelt. Niedrigere Grenzwerte könnten bei den Verbrauchern den falschen Eindruck erwecken, Bio-Weine enthielten weniger


Schwefeldioxid als die übrigen Weine. Wenn Bio-Weine weniger Schwefeldioxid enthalten, verlieren sie früher ihre Frische und Lagerfähigkeit, was ein klarer Marktnachteil bedeutet.


Alternativen zur Schwefelung gibt es nicht. Auch wenn die Winzer alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, können insbesondere ungünstige Witterungsbedingungen dazu führen, dass selbst die allgemeinen Höchstgehalte für die Stabilisierung der Weine nicht ausreichen. Für Bio-Winzer könnte erschwerend hinzukommen, dass eine Reihe von Verfahren und Behandlungsmittel, die unter bestimmten Umständen zur Reduzierung der Schwefelung beitragen können, für die Herstellung von Bio-Wein verboten werden sollen.


Da in Bezug auf die von der E.U. - Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte für die Gesamtschwefeldioxidgehalte der Bio-Weine die Vorgehensweise der Kommission nicht klar ist und auch keine sachliche Rechtfertigung vorliegt, hat Astrid Lulling folgende Fragen an die E.U. - Kommission gerichtet, welche diese nun beantworten muss:


Wie begründet die Kommission Grenzwerte für die Gesamtschwefeldioxidgehalte der Bio-Weine, die erheblich unter den allgemeinen Grenzwerten (Anhang IB der Verordnung (EG) Nr. 606/2009) liegen?
Wie beabsichtigt die Kommission sicherzustellen, dass die Wettbewerbsfähigkeit erfolgreicher Unternehmen durch – aus önologischer Sicht – zu niedrig bemessene Grenzwerte nicht eingeschränkt wird, um Wettbewerbsverzerrung auf dem Bio-Weinsektor zu verhindern?
Wie beabsichtigt die Kommission sicherzustellen, dass die Qualität und Lagerfähigkeit der Bio-Weine durch – aus önologischer Sicht – zu niedrig bemessene Grenzwerte nicht eingeschränkt wird, um zu verhindern, dass der Ruf des Bio-Weines Schaden nimmt?

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