Donnerstag, 25. März 2010

Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse: Finger weg von den ursprungsbezeichnungen!

Astrid Lulling, im Europäischen Parlament in Brüssel


Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse: Finger weg von den ursprungsbezeichnungen!


In der EU hergestellte Nahrungsmittel und Getränke bürgen für Qualität und werden von Verbrauchern in aller Welt geschätzt. Die Qualitätstradition beruht auf rechtsverbindlichen Bewirtschaftungsauflagen, die zu den strengsten in der Welt zählen und die für alle Landwirtschaftsbetriebe in der EU gelten..


Dieses Streben nach Qualität ist wesentlicher Bestandteil der Strategie der Agrar- und Ernährungswirtschaft der EU auf den globalen Märkten. Die Europäische Kommission hatte im Mai 2009 zu diesem Zweck eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Ausschuss der Regionen und den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gerichtet. Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments soll nun in die legislative Vorlage der Kommission, die für Ende 2010 zu erwarten ist, einfließen.


Astrid Lulling, Europaabgeordnete für Luxemburg, hat zu diesem Thema in der Plenarsitzung in Brüssel folgende Erklärung abgegeben:


"Obwohl ich der Meinung bin, dass wir auch in Initiativberichten aufpassen sollten was wir von der Kommission verlangen, kann ich dem Bericht zur Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse zustimmen.


Ich unterstütze insbesondere die Forderung nach effektiveren Kontrollen und mehr Koordinierung zwischen Kommission und Mitgliedstaaten, damit bei importierten Lebensmitteln sichergestellt ist, dass die EU-Normen in den Bereichen Qualität und Sicherheit, Umweltschutz und Sozialstandards eingehalten werden.


Bei frischen Agrarerzeugnissen oder bei verarbeiteten Produkten, die ein einzigen Bestandteil haben, soll das Ursprungsland vermerkt sein, um es dem Verbraucher zu ermöglichen, bewusst und gut informiert einzukaufen.


Ich bin erleichtert, dass mein Änderungsantrag, der sich gegen eine Vereinheitlichung geschützter Ursprungsbezeichnungen und geographischer Angaben richtet, auch im Plenum angenommen wurde. Eine Vermischung dieser Angaben hätte die bestehenden Bezeichnungen überflüssig gemacht und hätte unseren Produzenten mit geschützter Ursprungsbezeichnung erheblichen Schaden zugeführt.


Das Thema der quantitativen Produktionskontrolle wurde in der Mitteilung der Kommission bewusst unter den Teppich gekehrt. Ich bin überzeugt, dass wir auch weiterhin Produktionskontrollinstrumente brauchen, um den Produzenten stabile Preise und Planungssicherheit zu garantieren, damit sie die hohen Anforderungen der Konsumenten und der Gesetzgeber erfüllen können. Dies gilt nicht nur im Bereich der Milchproduktion sondern insbesondere auch im Weinbau."



Im Europäischen Parlament in Brüssel unterstützte Astrid Lulling am 24. März eine Veranstaltung der neugeschaffenen europäischen Organisation "European Federation of origin wines (EFOW)" (Europäischer Verband für Weine mit Ursprungsbezeichnung), die sich für die Erhaltung des besonders wichtigen Weinbau mit Uhrsprungsbezeichnung einsetzt.

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