Schwere Verletzung des Proportionalitätsprinzips bei Flughafenentgelten
Der heute in zweiter Lesung abgestimmte Vorschlag für eine Richtlinie zu Flughafenentgelten soll den eventuellen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung einzelner Flughäfen unterbinden. Damit soll ein Beitrag für eine ausgewogene Entwicklung des europäischen Luftverkehrssektors geleistet werden. Alle Flughäfen und Fluggesellschaften, die den Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie unterliegen, werden einheitlichen Regelungen hinsichtlich der gegenseitigen Informationspflicht, der Transparenzanforderungen sowie der Methodik zur Berechnung der Flughafenentgelte unterworfen. Mit der geplanten Einrichtung einer unabhängigen nationalen Regulierungsbehörde wird sichergestellt, dass die Richtlinie in vollem Umfang Anwendung findet.
Eine europäische Regelung ist erforderlich, da nicht in allen EU-Mitgliedstaaten ein funktionsfähiges, nicht-diskriminierendes und nachvollziehbares Verfahren zur Entgelteberechnung vorhanden ist. Insofern sollte die vorgeschlagene Maßnahme dazu geeignet sein, Wettbewerbsverzerrungen sowohl zwischen den Flughäfen als auch zwischen einzelnen Fluggesellschaften, die unterschiedlichen Preisniveaus an einzelnen Flughäfen unterliegen, zu unterbinden. Die Institutionalisierung eines funktionierenden Mechanismus zur Konsultation und Festsetzung von Entgelten würde auch zur Stärkung der Systempartnerschaft im Luftverkehr beitragen.
Auf Luxemburg bezogen, können diese ehrgeizigen und gut gemeinten Ziele jedoch nicht erreicht werden, da der besonderen geographischen Lage und Marktgegebenheiten nicht Rechnung getragen wird.
Astrid Lulling, Europaabgeordnete für Luxemburg, hat hierzu folgende Stimmerklärung abgegeben:
"So wie bei der ersten Lesung habe ich in zweiter Lesung der Richtlinie zu Flughafenentgelten nicht zugestimmt weil das, was hier vorgeschlagen wird, zu einer unannehmbaren Diskriminierung des Flughafens Luxemburg führen wird. So kann man mit einem kleinen Land nicht umgehen. Die Anwendung der Richtlinie auf den Flughafen Luxemburg mit 1,6 Millionen Passagiern pro Jahr und die Nichtanwendung auf die direkten Konkurrenzflughäfen Frankfurt-Hahn oder Brüssel-Charleroi, welche über 3 Millionen Passagiere abfertigen, ist eine im Binnenmarkt unzumutbare Diskriminierung, nur weil eine nationale Grenze dazwischen liegt.
Nicht nationale Grenzen dürfen in diesem Fall ausschlaggebend sein, sondern objektive Kriterien, wenn es Zweck der Richtlinie sein soll, den eventuellen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung von Flughäfen zu unterbinden.
Bei einem kleineren Flughafen, auch wenn er der einzige eines Landes ist, gibt es ein solches Missbrauchsrisiko nicht, zumal weil die erwähnten Konkurrenzflughäfen, wo sich auch noch Billigflieger etabliert haben, in bequemer Reichweite liegen. Luxemburg ist so klein, dass man nach 30 Minuten Autofahrt in drei benachbarten Ländern ist.
Es handelt sich hier um eine krasse Verletzung des Proportionalitätsprinzips. Deshalb lehne ich auch in 2. Lesung diesen Text, der ein Kompromiss sein soll, unter Protest ab."
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