Aussprache über die EU-Pestizidpolitik im Europaparlament
Neue Regeln für Landwirtschaft
Schattenberichterstatterin Hennicot-Schoepges lobt ausgehandelten Kompromiss
(KARIKATUR: FLORIN BALABAN)
VON JAKUB ADAMOWICZ
(STRASSBURG) - wort 13.01.2009
Das Europaparlament stimmt heute
über die Verabschiedung der neuen
EU-Pestizidpolitik ab. In einer abschließenden
Aussprache lobten
am Montag die großen EP-Fraktionen
und die EU-Kommission den
umfassenden Ansatz der Gesetzgebung,
die sowohl Innovationsanreize
für die Industrie als auch
eine EU-weite Harmonisierung des
Verbraucher- und Umweltschutzes
bewirken soll.
„Die neue Gesetzgebung ist ein
Meilenstein für Verbraucher, Wirtschaft
und Umweltschutz“, erklärte
die deutsche Berichterstatterin der
Verordnung über das Inverkehrbringen
von Pflanzenschutzmitteln,
Hiltrud Breyer (Grüne).
Schattenberichterstatterin Erna
Hennicot-Schoepges (CSV-EVP)
bedankte sich bei der französischen
Ratspräsidentschaft für die
konstruktive Zusammenarbeit und
unterstrich die Bedeutung der Verbesserungen
beim Bienenschutz.
Am 17. Dezember 2008 konnte das
Parlament mit dem Rat eine Kompromissbasis
erarbeiten, dem heute
das EP-Plenum zustimmen dürfte.
Wie bereits bei der Verwendung
von chemischen Stoffen durch die
Industrie will die EU auch bei der
Landwirtschaft mit der neuen
Pflanzenschutz-Gesetzgebung die
Vollendung des Binnenmarkts vorantreiben.
Binnenmarkt vollenden
Mit der Verordnung über das Inverkehrbringen
von Pflanzenschutzmitteln
(Berichterstatterin
Hiltrud Breyer, Grüne) und der
Richtlinie über den nachhaltigen
Einsatz von Pestiziden (Berichterstatterin
Christa Klaß, EVP) sollen
einerseits der Umwelt- und Verbraucherschutz
verbessert werden.
Gleichzeitig werden EU-weite Regeln
für die Zulassung und den
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
erlassen, die bisher national ausgerichtete
Vorschriften harmonisieren
und somit der Chemieindustrie
entgegenkommen. „So viel Regulierung
wie nötig, aber so wenig
Beschränkung wie möglich“, fasste
Klaß die Leitlinie bei der Ausarbeitung
der Gesetzgebung zusammen.
Bei der Pestizidverordnung werden
Stoffe, die wissenschaftlich
nachweisbar krebserregend sind,
das Erbgut verändern, hormonell
wirksame Substanzen enthalten
oder hochtoxisch sind, prinzipiell
verboten. Wirkstoffe, die die Entwicklung
von Immun- oder Nervensystem
schädigen, müssen
einer strengen Sicherheitsprüfung
unterzogen werden.
Das Engagement von Schattenberichterstatterin
Erna Hennicot-
Schoepges und Astrid Lulling
(beide CSV-EVP) für den Bienenschutz
findet in der Verordnung
seinen Niederschlag: In Zukunft
muss sichergestellt sein, dass Pestizide
keine „inakzeptable akute oder
chronische Effekte“ auf Bienen haben.
„Sollten wir die Bienen als
Bestäuber verlieren, droht der EU
ein Schaden in Höhe von 310 Milliarden
Euro“, warnte Breyer.
Schädlings-Management
„Die Richtlinie über den Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln hat Risikoreduktion
für Mensch und Umwelt
sowie die Schaffung EU-weiter
Standards als oberste Ziele“,
erklärte Klaß in der gestrigen Aussprache.
Nach den Leitlinien des
integrierten Pflanzenschutzes und
in der Abwägung, welcher Pflanzenschutz
nötig und richtig ist, soll
künftig EU-weit gewirtschaftet
werden.
Kernstück der Umsetzung der
Richtlinie sind nationale Aktionspläne,
in denen mit Zielvorgaben,
Zeitplänen und Maßnahmen der
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
optimiert werden soll. „Die Aktionspläne
werden die nationalen
Gesundheitssysteme entlasten“,
kündigte EU-Umweltkommissar
Stavros Dimas an. EU-Gesundheitskommissarin
Androulla Vassiliou
betonte, die neue EU-Pestizidpolitik
sei ein „Meilenstein beim
Bürokratieabbau, der die EU bei
der Umsetzung der Lissabon-Strategie
einen wichtigen Schritt nach
vorne bringt“.
Dienstag, 13. Januar 2009
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