Europa braucht harte, aber gerechte, Regeln um gezielt gegen die illegale Einwanderung vorzugehen.
Während seiner Plenarsitzung in Straßburg hat das Europäische Parlament eine Richtlinie angenommen, die gemeinsame Normen für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatenangehöriger festlegt. Die Luxemburger Europaabgeordnete Astrid Lulling hat für diese Richtlinie gestimmt, weil sie davon überzeugt ist, dass die Europäische Union nur durch gemeinsame Regeln die illegale Einwanderung gezielt bekämpfen kann.
Nach der Abstimmung gab Astrid Lulling folgende Erklärung ab:
Ich habe für den Bericht über gemeinsame Normen für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatenangehöriger gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass die Europäische Union die illegale Einwanderung nur durch strenge, aber gerechte, gemeinsame Regeln bekämpfen und verhindern kann. Diese Rückführungsrichtlinie, die erste Richtlinie im Migrationsbereich, die durch das Miteinscheidungsverfahren verabschiedet wird, ist ein gelungener Einstand in eine gemeinsame europäische Einwanderungspolitik.
Europa kann sich nur der legalen Einwanderung öffnen, wenn die illegale Einwanderung klar definiert und mit gemeinsamen Regeln wirksam bekämpft werden kann.
Den humanitären Bedenken des Abschiebungsverfahrens wurden meines Erachtens auch Rechnung getragen, insbesondere durch die Einführung einer maximalen Haftdauer von 6 Monaten. Angesichts der Tatsache, dass bisher 9 Mitgliedsstaaten, darunter auch Luxemburg, noch über keine Obergrenzen verfügten, ist das ein großer Fortschritt.
Den Betroffenen eines Abschiebungsverfahrens wird zudem der Rechtsweg eröffnet, der es ihnen ermöglicht, rechtlich gegen das Verfahren vorzugehen. In letzter Konsequenz kann auch der Europäische Gerichtshof eingeschaltet werden. Außerdem garantiert diese Richtlinie einen kostenlosen Rechtsbeistand für die Betroffenen. Damit wird der willkürlichen Abschiebungspolitik einiger Mitgliedsstaaten ein Ende bereitet, und der Rechtsstaat wird gestärkt.
Ich möchte auch klarstellen, dass eine maximale Haftdauer von 18 Monaten, die durch eine 12-Monatige Verlängerung der 6-Monate Haftdauer verhängt werden kann, nur in extremen Ausnahmefällen durchgeführt werden kann. Diese Haftdauer ist im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder wegen akuter Fluchtgefahr vorgesehen, wenn es sich also um Personen handelt, die eine Gefahr für die Sicherheit der rechtschaffenen Bürger darstellen. Ich möchte gerne den Politiker sehen, der sich gegen mehr Sicherheit für unsere Bürger ausspricht.
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