Donnerstag, 23. April 2009

Defizit des EP-Rentenfonds: Überlappung von Regelungen

Defizit des EP-Rentenfonds
Überlappung
von Regelungen
Lulling: „Diskussion ohne Substanz“
VON JAKUB ADAMOWICZ
(STRASSBURG)
Die EP-Abgeordnete Astrid Lulling
(CSV) hat am Mittwoch in der Debatte
um die Verluste des freiwilligen
Pensionsfonds für EP-Abgeordnete
vor einer Verfälschung der
Tatsachen gewarnt. „Forderungen
nach der umgehenden Deckung
des Wertverlusts des Fonds durch
Steuergelder sind verfehlt, weil die
Pensionsansprüche nicht unmittelbar
geltend gemacht werden“, so
die Quästorin.
Aus Parlamentskreisen verlautete,
der von einer Bank mit Herkunftsland
Frankreich in Luxemburg
aufgelegte Pensionsfonds
habe durch die überdurchschnittlich
starke – 70-prozentige – Ausrichtung
auf Aktien in den vergangenen
Monaten ungewöhnlich
an Wert verloren. Das derzeitige
Defizit von 120 Millionen
Euro ergebe sich aus der momentanen
Differenz zwischen dem
gegenwärtigen Wert des Fonds
und der Summe aller bis weit
nach 2040 reichenden abzuleitenden
Pensionsansprüche der 480
EP-Abgeordneten, die sich an dieser
Altersvorsorge beteiligen.
Bis zum Jahr 2020 sei selbst in
der heutigen Situation die Auszahlung
der Ansprüche sichergestellt,
die Frage einer zusätzlichen
Finanzspritze „rein theoretisch“.
Ab kommender Legislaturperiode
ist der Fonds nicht mehr für
neue EP-Abgeordnete offen, weil
die unter luxemburgischer EURatspräsidentschaft
2005 ausgehandelte
und dann greifende EPSatzung
nur noch eine einheitliche
Rentenregelung vorsieht. Die
Zahlungen an alle ehemaligen Abgeordneten
werden demnach direkt
aus dem Haushalt des Europaparlaments
beglichen. Damit
werden die Schwachstellen des
bestehenden Systems – unterschiedliche
nationale Rentenregelungen
und die Beteiligung auf
freiwilliger Basis – behoben.
Das EP-Präsidium hat am 1.
April beschlossen, das Europaparlament
werde „seinen rechtlichen
Verpflichtungen nachkommen“,
um die Rechte der Teilnehmer am
Pensionsfonds zu gewährleisten.
„Das ist ein logischer Schritt, für
den sich in dieser Situation jedes
verantwortungsbewusste Unternehmen
entscheiden würde“,
sagte Robert Goebbels (LSAP) am
Mittwoch. Laut Lulling wird diese
Garantie von deutschen EP-Abgeordneten
kritisiert, weil diese bei
einer länger als fünf Jahre dauernden
EP-Zugehörigkeit wegen der
nationalen Regelung kein Interesse
an einer Beteiligung am EPPensionsfonds
haben.

1 Kommentar:

Wolfgang hat gesagt…

Es ist für einen Normalbürger, der mit seinen Rücklagen, die er für sein Alter gebildet hat, allen Risiken des Kapital/Aktienmarktes ausgeliefert ist völlig unverständlich, was das EP sich in eigener Sache genehmigt hat und evtl weiterhin genehmigen will. Das EP als Selbstbedienungsladen! Kann ich diese Abgeordneten denn wählen?

Auch das neue Verfahren bleibt im Nebel. Akzeptanz wäre doch nur durch Transparenz und ausgewogene Lösungen zu erwarten.

Wolfgang